AGB

Falls Sie Ihre Buchung stornieren oder früher abreisen müssten…

Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber in Wasserburg

Auszug aus der Hotelordnung (laut Tourist-Info Wasserburg am Bodensee)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung (telefonisch oder schriftlich)
bestellt und zugesagt, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig
auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienquartiers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Die Vorbestellung verpflichtet den Gast zur termingerechten Übernahme der Unterkunft. Bei Nichtbezug ist er dem
Vermieter zum Schadenersatz verpflichtet. Dieser setzt sich zusammen aus dem vereinbarten Preis abzüglich der dem
Vermieter ersparten Aufwendungen . Also verpflichtet sich der Gast bei einer Ferienwohnung 90% für die Dauer
des abgeschlossenen Vertrages zu bezahlen.

5. Dem Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer oder Ferienwohnungen nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Ferienquartiers
hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

Sehr geehrte Gäste,
haben Sie eine Unterkunft gebucht?
Ich empfehle Ihnen dann dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Einzelheiten finden Sie auf www.wasserburg-bodensee.de,
Suchbegriff: Reiseversicherung